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1. Wir haben einen Teil unseres Stiftungsvermögens durch Zertifikate verloren, was können wir nun machen?
2. Unsere Bank hat uns in der Vergangenheit öfter dazu geraten, Umschichtungen vorzunehmen um Chancen besser nutzen zu können. Wir glauben, dass es hauptsächlich um das Erzeugen von Transaktionsgebühren ging, stimmt unsere Vermutung?
3. Wir werden unseren Kapitalstock durch eine großzügige Zustiftung um 30% verbreitern können. Die Bank verlangt dementsprechend auch 30% mehr Verwaltungsgebühren, was können wir machen?
4. Wir haben von der Möglichkeit gehört, unsere Rentenanlagen mittels kostengünstiger Indexfonds abbilden zu können. Unsere Bank berät uns diesbezüglich nicht und empfielt uns weiterhin hauseigene Einzeltitel. Was ist der Grund und wie können wir uns verhalten?
5. Unsere Bank empfiehlt uns, das Stiftungskapital zu Teilen (250.000 Euro) in einen offenen Investmentfonds zu investieren. Wir haben erfahren, dass die fällige Gebühr 3%, also 7.500 Euro betragen wird. Dies ist für uns nicht hinnehmbar, welche Alternativen gibt es?
Wir haben einen Teil unseres Stiftungsvermögens durch Zertifikate verloren, was können wir nun machen?
Die Chancen auf eine Rückabwicklung des Geschäfts sind leider nur sehr gering. Es müsste in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden, dass Sie von der Bank falsch beraten wurden und Sie nicht über die Risiken, die sich im Zusammenhang mit Zertifikaten ergeben, aufgeklärt wurden. Sie sollten trotzdem Kontakt zu einem auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierten Rechtanwalt aufnehmen. In einem zweiten Schritt sollten Sie Ihr Depot bei der Bank abziehen und bestenfalls von einem freien Honorarberater planen und strukturieren lassen. Er wird Ihnen vollständig objektiv die geeignete Anlagestrategie für Ihr Stiftungskapital erarbeiten und Ihnen selbstverständlich auch bei der kosteneffizienten Umsetzung, d.h. dem Ein- und Verkauf von Finanzprodukten, behilflich sein. Der Berater wird in keinem Fall Provisionen oder andere Vergütungen von der Bank erhalten.
Unsere Bank hat uns in der Vergangenenheit öfter dazu geraten, Umschichtungen vorzunehmen, um Chancen besser nutzen zu können. Wir glauben, dass es hauptsächlich um das Erzeugen von Transaktionsgebühren ging, stimmt unsere Vermutung?
Die Vermutung der absichtlichen Erzeugung von Kosten liegt leider sehr nahe. Dies ist die Natur des Provisionssystems und lässt sich nicht vermeiden. Hier hilft nur die Lösung von der Bank und dem Provisionssystem und die Zuwendung zu einem Berater, der unabhängig von den Interessen Dritter beraten kann. Dies ist nur im Rahmen einer Honorarregelung möglich.
Wir werden unseren Kapitalstock durch eine großzügige Zustiftung um 30% verbreitern können. Die Bank verlangt dementsprechend auch 30% mehr Verwaltungsgebühren, was können wir machen?
Da die Verwaltungsgebühren der Bank stets als fester Prozentsatz von der Summe des Kapitals berechnet und abgezogen werden, führen Kapitalerhöhungen, beispielsweise durch Zustiftungen, automatisch zu höheren Gebühren. Selbstverständlich ist dies in keiner Weise gerechtfertigt und sollte von Ihnen nicht toleriert werden. Wenn das frische Kapital in identischer Form wie der bereits vorhandene Kapitalstock investiert wird, so erhöhen sich nur die Zahlen, nicht aber der Grad der Komplexität. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Gebühr nicht angemessen.
Verlangen Sie von der Bank den Verzicht auf die Zusatzgebühr, oder wenden Sie sich einem Beratungs- und Betreuungsmodell zu, innerhalb dessen nur nach Aufwand und nicht nach Volumen abgerechnet wird. Dieses werden Sie nur bei freien Honorarberatern finden, nicht innerhalb eines Bankkonzerns.
Wir haben von der Möglichkeit gehört, unsere Rentenanlagen mittels kostengünstiger Indexfonds abbilden zu können. Unsere Bank berät uns diesbezüglich nicht und empfiehlt uns weiterhin hauseigene Einzeltitel. Was ist der Grund und wie können wir uns verhalten?
Der Grund für die Nichtberatung und das Finden von Ausreden steckt in dem Zwang der Bank, provisionsintensive Umsätze zu generieren. Indexfonds bringen der Bank keine Abschluss- und laufenden Gebühren. Sie sind ein sehr gutes und kosteneffizientes Instrument zur Abbildung passiver Anlagestrategien - so wie es für Stiftungen angemessen ist und zur optimalen Zweckerfüllung beiträgt.
Auch hier ist also der Interessenkonflikt der Bank die Ursache für die unbefriedigende und verunsichernde Situation, welche nur dadurch bereinigt werden kann, dass die Kosten der Beratung und Verwaltung des Stiftungskapitals im Vorwege besprochen und nicht betriebswirtschaftlichen Maximierungsparametern unterworfen werden.
Auch in diesem Fall sollten Sie sich ein Alternativangebot eines freien Honorarberaters, der idealerweise auch ein CFP ist, einholen und sich eine Vergleichskostenrechnung erstellen lassen.
Unsere Bank empfiehlt uns, das Stiftungskapital zu Teilen (250.000 Euro) in einen offenen Investmentfonds zu investieren. Wir haben erfahren, dass die fällige Gebühr 3%, also 7.500 Euro betragen wird. Dies ist für uns nicht hinnehmbar, welche Alternativen gibt es?
Sie sollten versuchen, mit der Bank einen Festpreis für die Vermittlung des Fonds, wenn Sie ihn tatsächlich kaufen möchten, festzulegen. Es ist zudem eine Überlegung wert, ob der Fonds tatsächlich die beste Lösung für Ihre Kapitalanlage ist, oder ob es nicht bessere und preiswertere Lösungen gibt. Die Motivation der Bank zur Empfehlung des Fonds war die Vereinnahmung der Abschlussgebühr und der jährlichen Bestandsgebühren, welche sich in diesem Fall auf rund 1.500 Euro (0,6% von 250.000 Euro)) belaufen können.
Sollte die Bank nicht auf eine Festpreisverhandlung einsteigen (der Preis sollte auf keinen Fall mehr als 2.000 Euro betragen), sollten Sie mit der Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten einen freien Honorarberater aufsuchen, der Ihre Stiftung nur in deren Interesse berät.
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